Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
Benkor Media GbR Qasim & Schütz
Vertreten durch Benyamin Qasim & Korbinian Schütz
Adresse: Wöhrdstr. 59, 93059 Regensburg
E-Mail-Adresse: info@benkor-media.de
Präambel
Folgende Bedingungen liegen Aufträgen, Dienstleistungen oder Bestellungen bei BENKOR MEDIA vor. Diese AGB sollen für Auftraggeber/Verwerter und BENKOR MEDIA die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden. Diese AGB gelten gegenüber allen Kunden von BENKOR MEDIA, also sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend § 13 BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 1 Vertragsabschluss
Jede schriftliche, telefonische oder online gestellte Anfrage stellt ein Angebot an BENKOR MEDIA zum Abschluss eines Vertrags zur Erbringung der darin definierten Leistungen dar. BENKOR MEDIA übersendet ein entsprechendes Angebotsschreiben an den Anfragenden, worin die essentiellen Leistungen nebst Preisen sowie alle sonstigen, für den jeweiligen Auftrag wichtigen Bestandteile aufgeführt sind. Der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Auftragsbestätigung zustande. Diese wird übersandt oder bei einer Besprechung vorgelegt und ist unterzeichnet zu retournieren.
§ 2 Geltungsbereich
BENKOR MEDIA erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten auch dann, wenn BENKOR MEDIA in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 3 Gewährleistung
Ist der Auftraggeber Verbraucher, hat er bei Vorliegen eines Mangels die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. BENKOR MEDIA ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet BENKOR MEDIA für Mängel der Ware oder Werkleistung zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz verlangen. Für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die dem Auftraggeber durch Mängel der Ware oder Werkleistung entstehen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach §4. Unternehmer müssen das gelieferte Endprodukt unverzüglich auf Qualitäts- oder sonstige Abweichungen untersuchen und BENKOR MEDIA erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang des Produkts schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind BENKOR MEDIA innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ansprüche wegen Sachmängeln (einschließlich Schadensersatz) verjähren gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung des Produkts, gegenüber Unternehmern ein Jahr nach Ablieferung des Produkts. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BENKOR MEDIA sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf Fehlfunktionen des Produkts, die nach dessen Lieferung auf falscher Behandlung durch den Auftraggeber oder Dritte, v.a. auf einer nicht vorgesehenen Anwendung oder unsachgemäßer Aufbewahrung beruhen oder die Folge von natürlicher Abnutzung sind. BENKOR MEDIA gibt gegenüber Auftraggebern keine Garantien im Rechtssinne ab.
§ 4 Haftungsbeschränkungen
Die Kompatibilität des Endproduktes wird nur in geringem Rahmen geprüft und kann nicht auf das Wiedergabegerät des Auftraggebers bezogen werden. Dieses Risiko bleibt daher beim Auftraggeber. Für evtl. Schäden an Abspielgeräten des Auftraggebers übernimmt BENKOR MEDIA keine Haftung. BENKOR MEDIA haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Auftragkriterien und Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Für digitale und analoge Videomaterialien und Speichermedien, welche vom Auftraggeber BENKOR MEDIA zur Verfügung gestellt werden, wird keine Haftung übernommen. BENKOR MEDIA haftet nicht bei technischen Störungen (z.B. Kamerastörungen), die die Dreharbeiten beeinflussen. BENKOR MEDIA haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von BENKOR MEDIA zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit BENKOR MEDIA auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet BENKOR MEDIA nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an BENKOR MEDIA , stellt er BENKOR MEDIA von der Haftung frei.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist gegenüber BENKOR MEDIA zu einer Mitwirkung am vorliegenden Projekt verpflichtet. Der Auftraggeber stellt insbesondere interne Drehorte, organisiert interne Mitarbeiter, stellt Produkte und Produktdaten zur Verfügung, instruiert am Set über die korrekte Handhabung der Produkte und stellt die CI-Vorgaben sicher. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Produktionsfirma wahrheitsgemäße Angaben zu machen und über etwaige Änderungen während der Produktionszeit zu informieren. Die Mehrkosten bei Verzug von Lieferterminen seitens des Auftraggebers trägt immer der Auftraggeber.
§ 6 Honorar, Stornierung, Zahlungsverzug
Das Honorar für einzelne Aufträge wird jeweils individuell zwischen BENKOR MEDIA und dem Auftraggeber ausgehandelt; es wird in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführt. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung der Teilarbeit und der Teilrechnung fällig. Dies gilt ebenso bei Abschlagszahlungen für ein Projekt über einen längeren Zeitraum. Rechnungen sind nach spätestens 14 Tage per Überweisung fällig. Honorare und Preise werden an Firmenkunden netto ausgewiesen. Für Privatkunden gelten ebenfalls Nettobeträge. Aufgrund § 19 UStG wir keine Umsatzsteuer erhoben. Honorare für Dienstleister und Auftragnehmer von BENKOR MEDIA können von Angeboten an den Auftraggeber abweichen und werden angepasst. Wird der Auftrag seitens des Auftraggebers gekündigt so sind folgende Entschädigungen fällig (Fahrtkosten ausgenommen): bis 10 Wochen vor Drehbeginn: 10% des Gesamtbetrages, 10 – 5 Wochen vor Drehbeginn: 30% des Gesamtbetrages, 5 Wochen – 24 Stunden vor Drehbeginn: 50% des Gesamtbetrages, weniger als 24 Stunden vor Drehbeginn: 100% des Gesamtbetrages. Bei Zahlungsverzug behält sich BENKOR MEDIA vor eine angemessene Mahngebühr zu erheben. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Ausfall
Kann der Auftrag seitens BENKOR MEDIA aufgrund von Krankheit, Equipmentausfall, höherer Gewalt oder schlechten Wetterumständen etc. nicht erfüllt werden, bemüht sich BENKOR MEDIA um Ersatz. Wenn ein Ersatz nicht möglich ist wird der Auftrag storniert und die Anzahlung beglichen. Der Auftraggeber hat bei einem nicht von BENKOR MEDIA zu vertretenen Ausfall keinen Anspruch auf Schadenersatzforderungen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrechte
Nach Beendigung des Auftrags und nach Zahlung des Honorars werden dem Auftraggeber alle notwendigen und vereinbarten Nutzungsrechte am Endprodukt eingeräumt. Dies schließt eine Übertragung von Urheberrechten aus, welches bei BENKOR MEDIA verbleibt. BENKOR MEDIA ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber die Produktion auswertet und überträgt dem Auftraggeber die zeitlich sowie räumlich unbegrenzten, einfachen Nutzungsrechte am produzierten Werk. Eine Änderung des Werkes oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Die Rechte werden für Bild und Ton am vorliegenden Werk eingeräumt. Der interne Gebrauch ist für den Auftraggeber unbegrenzt möglich. Die Veröffentlichung ist auf die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Medien beschränkt. Eine Verwertung in weiteren Medien muss abgeklärt werden und ist ggf. kostenpflichtig. Die Einräumung der Musikrechte, Darsteller Buy-Outs und Off-Sprecher Buy-Outs erfolgt unter Auflagen des Drittanbieters, von dem diese erworben werden. Eine eventuell zeitlich und örtlich begrenzte Auswertung dieser Rechte wird in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Etwaige entstehende Kosten durch die Verwertungsgesellschaft GEMA trägt einzig der Auftraggeber. Die Arbeiten von BENKOR MEDIA sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Eine Übertragung von Nutzungsrechten am Rohmaterial wird nur nach vertraglichen Regelungen eingeräumt. Ohne Zustimmung von BENKOR MEDIA dürfen Arbeiten und Endprodukte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Die Werke und das Endprodukt dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei BENKOR MEDIA.
§ 9 Lieferzeiten
Lieferzeiten werden zwischen BENKOR MEDIA und dem Auftraggeber individuell vereinbart. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die BENKOR MEDIA die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern) hat BENKOR MEDIA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen Verzögerungen nicht zu vertreten. Diese berechtigen BENKOR MEDIA, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer anmessenden Anlaufzeit, hinauszuschieben. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist BENKOR MEDIA berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Es besteht dann auf Seiten des Auftraggebers kein Anspruch auf Schadensersatz. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung rechtlicher Schritte berechtigt.
§ 10 Rücktrittsvorbehalt
Verändert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragabschluss, so behält sich BENKOR MEDIA das Recht vor, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten. Sollte BENKOR MEDIA jegliche Unterstützung bzw. Informationsweitergabe am Drehort/Drehtag seitens des Auftraggebers fehlen, so übernimmt BENKOR MEDIA keine Haftung für die Qualität des Materials und den daraus resultierenden Endprodukten. BENKOR MEDIA behält sich für einen solchen Fall das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten.
§ 11 Rechte Dritter
BENKOR MEDIA arbeitet ausschließlich im Rahmen eines individuellen Auftrags. Es wird nur für den Auftraggeber gearbeitet und gefilmt. Die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, Personenrechte, Drehgenehmigungen, Nutzungsrechte und Property Releases einzuholen, oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers/Lizenzinhabers zu sein, versichert der Auftraggeber BENKOR MEDIA und gehört nicht zu den vertraglichen Leistungen. Sichert BENKOR MEDIA dem Auftraggeber die Einholung relevanter Rechte vertraglich zu, entbindet dies den Auftraggeber nicht von seinen Pflichten der Prüfung aller Rechte Dritter. Insbesondere Personen innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers unterliegen für jegliche Rechteeinholung in der Pflicht des Auftraggebers. Somit stellt der Auftraggeber sicher, dass keine Urheber- bzw. Nutzungsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Soweit BENKOR MEDIA wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber BENKOR MEDIA von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Lizenzen, Rechteeinholung und deren Verwendung.
§ 12 Nutzung des Materials
BENKOR MEDIA behält sich vor, das Material und das Endprodukt für eigene Präsentationszwecke (insbesondere als Referenz auf seiner Website) zu nutzen und in sein Portfolio zu übernehmen. BENKOR MEDIA darf die produzierten Werke ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken zu Werbezwecken innerhalb seines Portfolios verwenden. Hierzu darf BENKOR MEDIA die Werke auch entsprechend der jeweiligen Verwendung mittels elektronischer Bildbearbeitung und Schnitttechnik nachbearbeiten, verfremden, montieren oder retuschieren bzw. Ausschnitte zu einem neuen Werk montieren. Der Auftraggeber kann diesem widersprechen, aber keinen Schadenersatz fordern. Überdies behält sich BENKOR MEDIA das Recht vor, das Material und das Endprodukt nach Absprache projektübergreifend und kundenübergreifend zu nutzen.
§ 13 Datenschutz
Wenn der Auftraggeber mit BENKOR MEDIA in Kontakt tritt, verarbeitet und nutzt BENKOR MEDIA nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für die Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung eines Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt, z.B. an das beauftragte Transportunternehmen oder an einen Zahlungsdienstleister. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn BENKOR MEDIA ist aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet oder der Auftraggeber hat der Weitergabe vorab ausdrücklich zugestimmt. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, unentgeltlich den Datenbestand bezüglich seiner Person einzusehen. Ferner hat der Auftraggeber das Recht BENKOR MEDIA zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar.
§ 15 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen BENKOR MEDIA und dem Auftraggeber ist der Sitz von BENKOR MEDIA, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Juli 2016